Versicherung und Steuer bei Asbestsanierung – Was Sie wissen müssen

Eine Asbestsanierung ist teuer – aber oft lassen sich die Kosten durch Versicherungen und steuerliche Absetzbarkeit reduzieren. Hier erfahren Sie, wie Sie sparen können.

1. Welche Versicherung zahlt bei Asbest?

  • Wohngebäudeversicherung: Deckt in der Regel nicht die Asbestsanierung, da es sich um einen Baumangel handelt (Schleichender Schaden).
  • Hausratversicherung: Deckt nur Schäden am beweglichen Inventar – nicht an der Bausubstanz.
  • Elementarschadenversicherung: Nur bei Naturereignissen (z.B. Überschwemmung, die Asbest freisetzt) – selten.
  • Spezielle Asbest-Versicherungen: Es gibt spezielle Policen für Altbausanierungen – aber oft sind die Kosten dafür hoch.
  • Berufsgenossenschaft (BG): Bei gewerblich genutzten Gebäuden kann die BG die Sanierung übernehmen, wenn Arbeitnehmer gefährdet werden.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Police genau – manche Versicherungen zahlen bei akuter Gesundheitsgefahr (z.B. Spritzasbest in der Wohnung).

2. Steuerliche Absetzbarkeit – So sparen Sie

  • Bei selbstgenutztem Wohneigentum: Die Kosten können nicht als Werbungskosten abgesetzt werden (da keine Einkünfte).
  • Bei vermieteten Immobilien: Die Sanierungskosten können als Werbungskosten (Erhaltungsaufwand) von der Steuer abgesetzt werden – also 100 % absetzbar.
  • Modernisierungsmaßnahmen: Wenn die Sanierung mit energetischen Maßnahmen verbunden ist (z.B. Dämmung), können bis zu 20 % der Kosten über KfW-Förderungen abgedeckt werden.
  • Abschreibung (AfA): Wenn die Sanierung als Herstellungskosten gilt (z.B. Neubau), wird über 50 Jahre abgeschrieben.
  • Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 € pro Jahr) können über die Steuererklärung abgesetzt werden – unabhängig von der Nutzung.

3. Förderungen und Zuschüsse 2025

  • KfW-Förderung (261/300): Für energetische Sanierungen können bis zu 20 % der förderfähigen Kosten übernommen werden – inkl. Asbestsanierung, wenn sie im Rahmen der energetischen Sanierung anfällt.
  • BAFA-Zuschüsse: Für Einzelmaßnahmen (z.B. Dämmung) ebenfalls möglich.
  • Bundesländer-Programme: Einige Bundesländer bieten direkte Zuschüsse für Schadstoffsanierungen (z.B. Baden-Württemberg, Bayern).

4. So gehen Sie vor – Schritt für Schritt

  1. Angebote einholen: 3–5 Angebote von Fachbetrieben einholen.
  2. Versicherung prüfen: Ihre Versicherung kontaktieren und den Schaden melden (auch wenn Unsicherheit besteht).
  3. Steuerberater konsultieren: Lassen Sie sich beraten, welche Kosten Sie absetzen können.
  4. Fördermittel beantragen: KfW- oder BAFA-Anträge vor Beginn der Sanierung stellen.
  5. Rechnungen aufbewahren: Für die Steuererklärung alle Rechnungen und Zahlungsbelege sammeln.
„Viele Eigentümer verschenken Geld, weil sie die steuerlichen Möglichkeiten nicht kennen. Eine professionelle Beratung lohnt sich!“ – Stefan Wagner

Checkliste: Versicherung & Steuer

  • ☐ Versicherungspolice auf Asbestklausel prüfen
  • ☐ Bei vermieteten Objekten: Werbungskosten absetzen (100 %)
  • ☐ Handwerkerleistungen (20 % der Arbeitskosten) in der Steuererklärung angeben
  • ☐ KfW-Förderung prüfen (261/300)
  • ☐ Steuerberater zur individuellen Beratung aufsuchen
  • ☐ Fördermittelanträge vor Sanierungsbeginn stellen

Mit diesen Tipps können Sie die finanzielle Belastung einer Asbestsanierung deutlich reduzieren.

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Dipl.-Kfm. Stefan Wagner

Stefan Wagner ist Steuerberater und Versicherungsexperte mit über 18 Jahren Erfahrung in der Beratung von Immobilienbesitzern.

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